Betriebsverbandkasten: DIN 13157 oder DIN 13169?

Betriebsverbandkasten: DIN 13157 oder DIN 13169?

Medizinbedarf.eu Team |

Ein Verbandkasten im Betrieb ist Pflicht – aber welcher? Die Antwort steht nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3. Und die unterscheidet nicht nur nach Mitarbeiterzahl, sondern auch nach Branche.

Kurz & knapp
  • DIN 13157 = kleiner Betriebsverbandkasten (Verbandkasten C)
  • DIN 13169 = großer Betriebsverbandkasten (Verbandkasten E), Inhalt entspricht dem doppelten kleinen Kasten
  • Büro/Handel: bis 50 Beschäftigte reicht DIN 13157 – Baustelle: nur bis 10
  • Ein großer Kasten darf durch zwei kleine ersetzt werden
  • Prüfen: mindestens jährlich, nach jeder Entnahme sofort auffüllen

Wer schreibt eigentlich vor, welcher Kasten Pflicht ist?

Die Kette läuft über drei Ebenen: Das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung verpflichten Arbeitgeber allgemein dazu, Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Konkret wird es erst in der ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Sie legt fest, wie viele Verbandkästen welcher Größe je nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl vorzuhalten sind.

Den Inhalt selbst definieren die beiden DIN-Normen: DIN 13157 für den kleinen, DIN 13169 für den großen Betriebsverbandkasten. Beide wurden zuletzt im November 2021 aktualisiert.

Wichtig: Die ASR A4.3 spricht von „Verbandkästen" – vorgeschrieben ist aber kein bestimmtes Behältnis. Ein Verbandschrank, ein Erste-Hilfe-Koffer oder ein Rucksack mit normgerechter Füllung erfüllt die Anforderung genauso, solange der Inhalt vollständig ist.

Die Zuordnung nach Branche und Beschäftigtenzahl

Hier liegt der häufigste Fehler in der Praxis: Betriebe orientieren sich an der Mitarbeiterzahl und übersehen, dass die Schwellenwerte je nach Tätigkeit stark auseinandergehen. Auf einer Baustelle ist der große Kasten bereits ab 11 Beschäftigten fällig – im Büro erst ab 51.

Ab wann welcher Kasten? (ASR A4.3) Schwellenwerte für den Wechsel von DIN 13157 auf DIN 13169 DIN 13157 (klein) DIN 13169 (groß) Verwaltung & Handel 1–50 Beschäftigte ab 51 · je weitere 300 ein zusätzlicher Kasten Herstellung & Verarbeitung 1–20 ab 21 · je weitere 100 ein zusätzlicher Kasten Baustelle 1–10 ab 11 · je weitere 50 ein zusätzlicher Kasten Ein großer Kasten (DIN 13169) darf jederzeit durch zwei kleine (DIN 13157) ersetzt werden.
Betriebsart Beschäftigte Mindestausstattung
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1–50 1 × DIN 13157
51–300 1 × DIN 13169, danach je 300 weitere ein zusätzlicher
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe 1–20 1 × DIN 13157
21–100 1 × DIN 13169, danach je 100 weitere ein zusätzlicher
Baustellen 1–10 1 × DIN 13157
11–50 1 × DIN 13169, danach je 50 weitere ein zusätzlicher

Für Schulen, Kindergärten, Sportstätten oder Veranstaltungsbetriebe wird in der Praxis in der Regel der große Kasten nach DIN 13169 empfohlen, weil dort mehr Personen unterschiedlichen Alters betroffen sein können.

Der Erreichbarkeits-Faktor wird oft vergessen

Die reine Stückzahl reicht nicht. Erste-Hilfe-Material soll von jedem ständigen Arbeitsplatz aus in höchstens 100 Metern Wegstrecke oder maximal einem Stockwerk Entfernung verfügbar sein. Bei mehreren Gebäuden, Etagen oder abgesetzten Bereichen bedeutet das: mehrere Standorte, auch wenn die Beschäftigtenzahl rechnerisch nur einen Kasten fordert.

Genau hier ist die Ersetzungsregel praktisch: Statt eines großen Kastens dürfen zwei kleine nach DIN 13157 vorgehalten werden – verteilt auf zwei Standorte ist das im Ernstfall deutlich schneller erreichbar als ein zentraler Koffer.

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Was ist im Kasten drin?

Der große Kasten nach DIN 13169 enthält im Wesentlichen die doppelte Menge des kleinen. Beide unterscheiden sich vom bekannten KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 vor allem durch mehr Wundauflagen und zusätzliche Positionen wie Kälte-Sofortkompresse und Rettungsdecke in größerer Stückzahl.

Bestandteil (Auswahl) DIN 13157 DIN 13169
Wundschnellverbände / Pflasterset 1 Set 2 Sets
Verbandpäckchen (klein / mittel / groß) je 1–2 je 2–4
Wundkompressen 10 × 10 cm, steril 6 12
Fixierbinden 6 cm / 8 cm 2 / 2 4 / 4
Verbandtuch für Brandwunden 1 2
Dreiecktuch 2 4
Rettungsdecke 1 2
Kälte-Sofortkompresse 1 2
Einmalhandschuhe 4 8
Medizinische Gesichtsmasken 2 4

Die Tabelle zeigt die typische Zusammensetzung marktüblicher Füllungen. Maßgeblich ist immer die Inhaltsliste, die dem jeweiligen Kasten beiliegt.

Nicht erlaubt: Medikamente. Schmerztabletten, Salben oder Augentropfen gehören nicht in den Betriebsverbandkasten – auch nicht „für alle Fälle". Erlaubt ist ausschließlich Verbandmaterial nach Norm.

Kontrolle und Austausch: der unterschätzte Teil

Ein vollständiger Kasten am Tag des Kaufs nützt wenig, wenn drei Jahre später die Hälfte fehlt. Sterile Materialien tragen ein Verfallsdatum; nach dessen Ablauf ist die Sterilität nicht mehr gewährleistet. Pflaster verlieren zusätzlich ihre Klebkraft.

  • Mindestens jährlich vollständig prüfen – quartalsweise ist in der Praxis sinnvoller
  • Nach jeder Entnahme sofort nachfüllen, nicht „beim nächsten Mal"
  • Verfallsdaten notieren und im Wartungsplan hinterlegen
  • Verbandbuch parallel führen: jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren, Aufbewahrung fünf Jahre

Praktisch ist es, statt Einzelartikeln ein komplettes Nachfüllset zu bestellen – dann stimmen Zusammensetzung und Verfallsdatum wieder für den kompletten Kasten.

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Häufige Fragen

Muss ein Betriebsverbandkasten grün gekennzeichnet sein?

Der Kasten selbst nicht zwingend, der Standort aber schon: Er muss mit dem weißen Kreuz auf grünem Grund (Rettungszeichen E003) deutlich gekennzeichnet und der Weg dorthin erkennbar sein.

Reicht ein KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 im Betrieb?

Nein. Für Arbeitsstätten fordert die ASR A4.3 mindestens die Ausstattung nach DIN 13157. Umgekehrt funktioniert es: Ein Betriebsverbandkasten erfüllt auch die Anforderungen im Fahrzeug – ist dort wegen seiner Größe aber unpraktisch.

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Als Richtwert gilt: in Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, darüber in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Was passiert bei einer Kontrolle mit unvollständigem Kasten?

Fehlendes oder abgelaufenes Erste-Hilfe-Material ist ein Mangel im Arbeitsschutz. Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft können Nachbesserung anordnen; bei einem Unfall kann zusätzlich die Frage der Organisationspflichtverletzung aufkommen.

Wie lange ist ein Betriebsverbandkasten haltbar?

Der Kasten selbst unbegrenzt, die Füllung nicht. Sterile Bestandteile haben typischerweise eine Haltbarkeit von etwa fünf Jahren ab Herstellung. Entscheidend ist das aufgedruckte Verfallsdatum der Einzelartikel, nicht das Kaufdatum.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zu Produkten und geltenden Normen und ersetzt weder eine rechtliche Beratung noch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der ASR A4.3, DIN 13157 und DIN 13169. Stand: August 2026.